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Wie viele Menschen haben schon einmal Blut gespendet?

  • 56 Prozent der 18- bis 25-Jährigen haben in den vergangenen 12 Monaten Blut gespendet.
  • 47 Prozent aller Menschen in Deutschland haben schon einmal Blut gespendet.

47 Prozent der Menschen in Deutschland haben in ihrem Leben schon mindestens einmal Blut gespendet. Männer liegen in Sachen Blutspende vorn: 52 Prozent der befragten Männer gaben an, schon einmal Blut gespendet zu haben. Bei den Frauen sind es 43 Prozent.

Wie viele Menschen haben in den vergangenen zwölf Monaten Blut gespendet?

Von den Menschen, die schon einmal Blut gespendet haben, gaben 23 Prozent der Frauen und 22 Prozent der Männer an, dies auch in den vergangenen zwölf Monaten getan zu haben. Mit 29 Prozent ist die Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen besonders aktiv. Und das vor allem in den vergangenen zwölf Monaten: Hier liegt ihr Anteil bei 56 Prozent.

Aus welchen Gründen spenden Menschen kein Blut mehr?

Auf die Frage, warum Menschen, die schon einmal eine Blutspende abgegeben haben, dies aktuell nicht tun, nannten 41 Prozent gesundheitliche Gründe beziehungsweise die Einnahme von Medikamenten. 33 Prozent gaben an, keine Zeit gehabt oder nicht daran gedacht zu haben. Sechs Prozent hielten sich zu alt für eine Blutspende.

Studienergebnisse

Die oben genannten Ergebnisse gehen hervor aus der Auswertung der Fragen zum Blutspendeverhalten in der bundesweiten Repräsentativbefragung der BZgA. Befragt wurden 3.836 Personen zwischen 18 und 75 Jahren von November 2017 bis Februar 2018.

Ausgewählte Statistiken zur Blutspende

Wie viele Blutspenden werden pro Jahr gesammelt? Wie hoch ist der Verbrauch an gespendetem Blut? Ausgewählte Statistiken und Informationen im Themenbereich Blutspende und Transfusionsmedizin findest du auf der Internetseite der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Das Transfusionsgesetz

Seit 1998 gilt das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens, kurz Transfusionsgesetz (TFG). Das Gesetz formuliert Vorschriften zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten. Ziel ist es, für Sicherheit bei der Blutspende und für eine gesicherte und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten zu sorgen. Das Transfusionsgesetz fördert die Selbstversorgung mit Blut und Plasma auf Basis der freiwilligen und unentgeltlichen Blutspende.

Das Transfusionsgesetz (TFG) (PDF nicht barrierefrei)

Die Hämotherapie-Richtlinie

Auf Basis des Transfusionsgesetzes erstellt die Bundesärztekammer zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Richtlinien für die Herstellung und Anwendung von Blutprodukten. Die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“ legt unter anderem Kriterien für die Zulassung, Rückstellung und den Ausschluss von Personen zur Blutspende fest.

Hier findest du die Hämotherapie-Richtlinie.

Bundesärztekammer, Paul-Ehrlich-Institut und Robert Koch-Institut

Die Bundesärztekammer vertritt als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung die berufspolitischen Interessen der Ärztinnen und Ärzte und nimmt gesetzliche Aufgaben wahr.

Das Paul-Ehrlich-Institut ist das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, das unter anderem den Nutzen und die Risiken von Arzneimitteln prüft und bewertet.

Das Expertengremium „Arbeitskreis Blut“

Der Arbeitskreis Blut ist ein Expertengremium nach § 24 Transfusionsgesetz, das die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder in Fragen der Sicherheit bei der Gewinnung und Anwendung von Blut und Blutprodukten berät. Um diese Aufgabe wahrzunehmen, veröffentlicht der Arbeitskreis Blut Votings und Stellungnahmen. 

Weitere Informationen auf der Internetseite des Arbeitskreises Blut.