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Gesetze und Richtlinien

Blutprodukte sind in der modernen Medizin unverzichtbar. Die Blutspende ist der erste Schritt, um wirksame Arzneimittel herstellen zu können. Um Spenderinnen und Spendern sowie Empfängerinnen und Empfängern von Spenderblut größtmögliche Sicherheit zu bieten, unterliegt die Blutspende umfassenden gesetzlichen Regelungen.

Das Transfusionsgesetz

Seit 1998 gilt das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens, kurz Transfusionsgesetz (TFG). Das Gesetz formuliert Vorschriften zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten. Ziel ist es, für Sicherheit bei der Blutspende und für eine gesicherte und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten zu sorgen. Das Transfusionsgesetz fördert die Selbstversorgung mit Blut und Plasma auf Basis der freiwilligen und unentgeltlichen Blutspende.

Das Transfusionsgesetz (TFG) (PDF nicht barrierefrei)

Die Hämotherapie-Richtlinie

Auf Basis des Transfusionsgesetzes erstellt die Bundesärztekammer zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Richtlinien für die Herstellung und Anwendung von Blutprodukten. Die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“ legt unter anderem Kriterien für die Zulassung, Rückstellung und den Ausschluss von Personen zur Blutspende fest.

Hier findest du die Hämotherapie-Richtlinie.

Bundesärztekammer, Paul-Ehrlich Institut und Robert Koch-Institut

Die Bundesärztekammer vertritt als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung die berufspolitischen Interessen der Ärztinnen und Ärzte und nimmt gesetzliche Aufgaben wahr.

Das Paul-Ehrlich-Institut ist das Bundes­institut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, das unter anderem den Nutzen und die Risiken von Arzneimitteln prüft und bewertet.

Das Expertengremium „Arbeitskreis Blut“

Der Arbeitskreis Blut ist ein Expertengremium nach § 24 Transfusionsgesetz, das die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder in Fragen der Sicherheit bei der Gewinnung und Anwendung von Blut und Blutprodukten berät. Um diese Aufgabe wahrzunehmen, veröffentlicht der Arbeitskreis Blut Voten und Stellungsnahmen. 

Weitere Informationen auf der Internetseite des Arbeitskreis Blut.

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