Unter bestimmten Bedingungen dürfen Personen vorübergehend oder dauerhaft kein Blut oder Plasma spenden. Die gewissenhafte Spenderauswahl ist wichtig, um die Gesundheit der spendenden und der empfangenden Personen zu schützen.
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Personen vorübergehend oder dauerhaft kein Blut oder Plasma spenden. Die gewissenhafte Spenderauswahl ist wichtig, um die Gesundheit der spendenden und der empfangenden Personen zu schützen.
Auch wenn du grundsätzlich als Spenderin oder Spender geeignet sein solltest, kann es aus verschiedenen Gründen sein, dass du eine gewisse Zeit lang nicht spenden darfst. Hier findest du häufige Rückstellungsgründe und erfährst, wie lange du bis zur nächsten Spende warten musst.
Ob eine Blutspende nach der Einnahme von Medikamenten möglich ist, muss im Einzelfall beurteilt werden.
Bei Tätowierungen & Co. entstehen durch die Nadelstiche kleinste Wunden. Die Haut kann sich entzünden, manchmal kommt es auch zu Infektionen. Das Infektionsrisiko muss vollständig ausgeschlossen werden, bevor du nach einer Tätowierung oder einem anderen kosmetischen Eingriff wieder Blut spenden darfst.
Nach Operationen bestehen unterschiedliche Sperrfristen von wenigen bis mehreren Wochen. Die Dauer der Rückstellung ist abhängig von der Größe des Eingriffs und davon, ob Komplikationen aufgetreten sind. Der zugrunde liegende Befund kann auch zu einem dauerhaften Ausschluss von der Blutspende führen.
Frauen dürfen während einer Schwangerschaft und bis sechs Monate danach kein Blut spenden. Auch während der Stillzeit sind Frauen zu ihrem eigenen Schutz von einer Blutspende zurückgestellt.
Vorübergehend von der Blutspende zurückgestellt werden Menschen, deren Sexualverhalten gegenüber der Allgemeinbevölkerung mit einem höheren Risiko verbunden ist, eine durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheit (wie Hepatitis oder HIV) zu übertragen.
Die Bewertung eines durch das Sexualverhalten bedingten Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, hat auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person zu erfolgen. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder der Sexualpartnerinnen oder der Sexualpartner der spendewilligen Person dürfen bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nicht berücksichtigt werden.
In einigen Fällen kommt es vor, dass eine Blut- oder Plasmaspende grundsätzlich nicht möglich ist und ein Mensch von der Spende ganz ausgeschlossen werden muss. Anders als bei zeitlich befristeten Rückstellungen, ist ein Ausschluss dauerhaft.
Nachfolgend findest du häufige Ausschlusskriterien.
Wenn eine Blut- oder Plasmaspende die Spenderin oder den Spender gefährdet, dürfen generell kein Blut oder Blutbestandteile abgenommen werden. Menschen, die zum Beispiel unter einer Zuckerkrankheit (Diabetes) leiden und Insulin nehmen, sind daher zum eigenen Schutz von der Spende ausgeschlossen.
Weitere schwere Erkrankungen, die zu einem Ausschluss der Blut- und Plasmaspende führen, sind zum Beispiel:
Bestimmte Infektionen können ein Ausschlussgrund von der Blut- und Plasmaspende sein. So dürfen zum Beispiel Menschen mit einer HIV- oder Syphilis-Infektion dauerhaft kein Blut und Plasma spenden. Liegt aktuell oder lag in der Vergangenheit eine Malaria-Infektion vor, ist ebenfalls keine Spende möglich.
Jede Blutspende wird im Labor untersucht. Trotz sehr gut entwickelter Testverfahren kann die Übertragung durch infiziertes Blut oder Blutbestandteile nicht vollständig nur durch nachträgliche Untersuchungen ausgeschlossen werden. Daher dürfen Personen mit einem erhöhten Risiko für bestimmte Infektionskrankheiten dauerhaft oder – je nach Risikopotenzial – vorübergehend kein Blut spenden.
Bei spongiformen Enzephalophathien handelt es sich um eine Gruppe von Krankheiten, die das Gehirn und das Nervensystem von Menschen und Tieren befallen. Diese Krankheiten zeichnen sich durch den Abbau des Gehirngewebes aus, das sich schwammartig verändert. Eine bekannte Krankheit dieser Gruppe ist die Creutzfeld-Jakob-Krankheit. Besteht das Risiko, dass eine Person eine solche Erkrankung übertragen könnte, darf sie kein Blut spenden.
Menschen, die Drogen konsumieren oder Medikamente missbräuchlich zu sich nehmen oder bei denen dafür ein begründeter Verdacht besteht, dürfen kein Blut spenden.
Ausschluss- und Rückstellungsgründe werden in der Hämotherapie-Richtlinie umfassend dargestellt. Die Hämotherapie-Richtlinie wird von der Bundesärztekammer und dem Paul-Ehrlich-Institut erarbeitet. Sie liefert ein Regelwerk für die Herstellung und Anwendung von Blutprodukten und fußt auf dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik.