Unter bestimmten Bedingungen dürfen Personen vorübergehend oder dauerhaft kein Blut oder Plasma spenden. Die gewissenhafte Spenderauswahl ist wichtig, um die Gesundheit der Spendenden und Empfangenden zu schützen. Hier erfährst du mehr über die Bedingungen, bei denen Menschen von der Blut- und Plasmaspende zurückgestellt oder ausgeschlossen werden.
Rückstellung und Ausschluss von der Blut- und Plasmaspende

Auch wenn du grundsätzlich als Spenderin oder Spender geeignet sein solltest, kann es aus verschiedenen Gründen sein, dass du eine gewisse Zeit lang nicht spenden darfst. Dabei geht es darum, sicherzustellen, dass sowohl Spendende als auch Empfängerinnen und Empfänger keinen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. Es handelt sich dann um eine zeitlich begrenzte Rückstellung von der Blut- und Plasmaspende.
In einigen Fällen kommt es aber auch vor, dass eine Blut- oder Plasmaspende grundsätzlich nicht möglich ist. Anders als bei befristeten Rückstellungen, ist dieser Ausschluss dauerhaft.
Nachfolgend findest du alles Wichtige zu den häufigsten Rückstellungs- und Ausschlussgründen und erfährst, wie lange du je nach Rückstellungsgrund bis zu deiner nächsten Spende warten musst.
Die Richtlinie Hämotherapie macht Angaben zu Rückstellungs- und Ausschlussgründen
Bei der Blut- und Plasmaspende steht die Sicherheit an oberster Stelle. Das gilt sowohl für die Sicherheit der Spenderinnen und Spender als auch für die Sicherheit der Menschen, bei denen die Spende angewendet wird. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, gibt es die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“. In dieser Richtlinie ist auch festgelegt, was die Voraussetzungen sind, um zu einer Blut- oder Plasmaspende zugelassen zu werden. Auch die Gründe für eine zeitlich begrenzte Rückstellung und für einen dauerhaften Ausschluss von der Spende sind hier festgelegt.
Fragebogen zur Blut- und Plasmaspende
Ein Schritt, um die Spendetauglichkeit festzustellen, ist die Auswertung des Fragebogens zur Blut- und Plasmaspende. Er muss vor jeder Spende ausgefüllt werden. Die Fragen basieren auf der Richtlinie Hämotherapie und können so mit Aufschluss darüber geben, ob eine Spende möglich ist, ob eine zeitlich begrenzte Rückstellung erforderlich ist oder ob es zu einem dauerhaften Ausschluss kommt.
Es ist unbedingt wichtig, den Fragebogen wahrheitsgemäß auszufüllen, um die Sicherheit der Blutprodukte zu gewährleisten, aber auch, um sicher gehen zu können, dass du die Spende ohne Risiko für deine Gesundheit machen kannst.
Rückstellung und Ausschluss bei Erkrankungen und anderen medizinischen Umständen
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Personen vorübergehend oder dauerhaft kein Blut oder Plasma spenden. Dazu gehören auch Erkrankungen von der leichten Erkältung bis hin zu chronischen Krankheiten, sowie bestimmte Umstände wie beispielsweise eine Schwangerschaft. Wann welche Rückstellungsfristen gelten und wann ein vollständiger Ausschluss von der Spende stattfindet, verraten wir hier.

Rückstellung bei Erkrankungen
Ein unkomplizierter Infekt wie eine Erkältung erwischt jede und jeden mal. Für die Blut- und Plasmaspende gilt hier lediglich eine Woche Rückstellung. Das bedeutet, du kannst eine Woche, nachdem du wieder vollständig fit bist, Blut oder Plasma spenden. Ein wenig mehr Zeit musst du bei einer Infektion mit Fieber oder Durchfall unklarer Ursache einplanen. In diesen Fällen wirst du vier Wochen nach vollständigem Abklingen aller Symptome zurückgestellt.
Rückstellung bei der Einnahme von Medikamenten
Ob eine Blutspende nach der Einnahme von Medikamenten möglich ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Manche Medikamente führen während oder für eine begrenzte Zeit nach der Einnahme zu einer Rückstellung von der Blutspende. In einigen Fällen führt nicht das Medikament zu einer Rückstellung oder einem Ausschluss von der Blutspende, sondern die zugrundeliegende Erkrankung. Bei einigen Medikamenten, wie zum Beispiel hormonellen Verhütungsmitteln, ist eine Blutspende in der Regel möglich.
Bist du dir bei deinen Medikamenten unsicher und möchtest Klarheit, bevor du deinen Blutspendetermin vereinbarst, sprich am besten mit deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt oder ruf in deinem Spendezentrum an.
Rückstellung von Blutspenden nach Operationen
Nach Operationen bestehen unterschiedliche Sperrfristen von wenigen bis zu mehreren Wochen. Die Dauer der Rückstellung ist abhängig von der Größe des Eingriffs und davon, ob Komplikationen aufgetreten sind. Der zugrunde liegende Befund kann auch zu einem dauerhaften Ausschluss von der Blutspende führen.
Rückstellung nach einer Impfung
Nach der Verabreichung von Tot- bzw. Toxoid-Impfstoffen oder genetisch hergestellten Impfstoffen (zum Beispiel gegen Diphterie, Influenza, Hepatitis A, Tetanus, FSME) gibt es keine Rückstellung, sofern keine Symptome auftreten und es der Spenderin oder dem Spender nach der Impfung gut geht. Vier Wochen zurückgestellt, werden dagegen geimpfte Personen nach der Verabreichung von Lebend-Impfstoffen. Diese kommen zum Beispiel gegen:
- Gelbfieber,
- Röteln,
- Masern,
- Mumps,
- Varizellen,
- Typhus,
- Cholera oder
- Hepatitis B zum Einsatz.
Eine Rückstellung von zwölf Monaten gilt nach der Impfung gegen Tollwut, wenn diese bei Verdacht auf eine Ansteckung gegeben wurde.
Rückstellung nach einer zahnärztlichen Behandlung
Nach einer zahnärztlichen Behandlung oder einer professionellen Zahnreinigung musst du lediglich einen Tag warten, bis du wieder Blut spenden darfst. Mindestens eine Woche Rückstellung gilt dagegen für den Fall, dass dir ein Zahn gezogen wurde oder es eine umfassendere Behandlung gab.
Rückstellung bei Schwangerschaft und Stillzeit
Während einer Schwangerschaft und bis sechs Monate danach darf kein Blut gespendet werden. Auch während der Stillzeit sind Frauen zu ihrem eigenen Schutz von einer Blutspende zurückgestellt.
Ausschluss bei schweren chronischen und aktiven Erkrankungen
Wenn eine Blut- oder Plasmaspende die Spenderin oder den Spender gefährdet, dürfen generell kein Blut oder Blutbestandteile abgenommen werden. Genauso wichtig ist auch der Schutz der Patientinnen und Patienten, die sichere Blutprodukte erhalten. Daher schließen einige chronische oder aktive Erkrankungen eine Spende aus.
Erkrankungen, die zu einem Ausschluss von der Blut- und Plasmaspende führen, sind:
- Herz- und Gefäßerkrankungen
- Erkrankungen des Zentralnervensystems
- Bestimmte Blutgerinnungsstörungen
- Chronische Krankheiten der Nieren, der Lunge oder des Verdauungssystems
- Störungen des Immunsystems oder des Stoffwechsels
- Bösartige Tumorerkrankungen
- Diabetes mellitus (bei Behandlung mit Insulin)
Auch hier gilt: Sprich mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, wenn du dir unsicher bist, ob du mit deiner Erkrankung Blut spenden darfst oder nicht.
Ausschluss bei bestimmten Infektionskrankheiten oder einem erhöhten Infektionsrisiko
Bestimmte Infektionen können ebenfalls ein Ausschlussgrund von der Blut- und Plasmaspende sein. So dürfen Menschen mit einer HIV- oder Syphilis-Infektion dauerhaft kein Blut und Plasma spenden. Bei einigen Infektionskrankheiten wie Hepatitis B oder Malaria kann nach vollständiger und gesicherter Ausheilung sowie nach ärztlicher Dokumentation eine Spende in Ausnahmefällen stattfinden
Hohe Sicherheitsstandards
Jede Blutspende wird im Labor auf mögliche Infektionen untersucht. Die verwendeten Tests auf Antikörper sind heute äußerst zuverlässig, dennoch besteht ein sogenanntes diagnostisches Fenster. Dieser Begriff steht für den Zeitraum nach einer Ansteckung, die der Körper benötigt, um Antikörper gegen diese Erreger zu bilden. Antikörper werden in Tests als indirekter Beleg einer Infektion nachgewiesen. Je nach Infektion kann dieses Zeitfenster mehrere Wochen umfassen. Daher dürfen Personen mit einem erhöhten Risiko für bestimmte Infektionskrankheiten vorübergehend oder dauerhaft kein Blut spenden.
Ausschluss beim Übertragungsrisiko von spongiformen Enzephalopathien (TSE)
Bei spongiformen Enzephalopathien handelt es sich um eine Gruppe von Krankheiten, die das Gehirn und das Nervensystem von Menschen und Tieren befallen. Diese Krankheiten zeichnen sich durch den Abbau des Gehirngewebes aus, das sich schwammartig verändert. Eine bekannte Erkrankung aus dieser Gruppe ist die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit. Besteht das Risiko, dass eine Person eine solche Erkrankung übertragen könnte, darf sie kein Blut spenden.
Rückstellung bei bestimmtem Sexualverhalten
Um die Sicherheit bei der Blut- und Plasmaspende für alle zu gewährleisten, werden einige Personen zeitlich zurückgestellt. Das betrifft unter anderem Menschen, deren Sexualverhalten ein erhöhtes Risiko für Infektionskrankheiten aufweist. Auf wen das genau zutrifft, erfährst du hier.

Bei der Blut- und Plasmaspende steht die Sicherheit an oberster Stelle. Daher ist auch das Sexualverhalten der Spenderinnen und Spender wichtig. Denn: Infektionen wie HIV oder auch Hepatitis können beim Sex übertragen werden.
Aus diesem Grund werden Menschen von der Blutspende vorübergehend zurückgestellt, deren Sexualverhalten gegenüber der Allgemeinbevölkerung mit einem höheren Risiko verbunden ist, eine durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheit zu übertragen.
Vier Monate zurückgestellt werden Personen, auf die ein oder mehrere der folgenden Punkte zutrifft:
- Sexualverkehr mit insgesamt mehr als zwei Personen,
- Sexualverkehr mit einer neuen Person, sofern Analverkehr praktiziert wurde,
- Sexualverkehr mit insgesamt mehr als einer Person, sofern Analverkehr praktiziert wurde,
- Sexarbeit oder Inanspruchnahme von Sexarbeit,
- Sexualverkehr mit einer Person, die mit HBV, HCV oder HIV infiziert ist,
Sexualverkehr mit einer Person, die in einem Endemiegebiet/Hochprävalenzland für HBV, HCV oder HIV lebt oder von dort eingereist ist.
Der Spende-Fragebogen
Dieser wird jedes Mal im Vorfeld einer Blut- oder Plasmaspende ausgefüllt und enthält Fragen zum Sexualverhalten. Auch wenn diese Fragen sehr persönlich erscheinen, ist es unbedingt notwendig, sie ehrlich zu beantworten. So wird das persönliche Risiko, sich mit bestimmten Infektionskrankheiten angesteckt zu haben, erfasst. Das ist sehr wichtig, um jede – wenn auch nur statistische – Wahrscheinlichkeit einer Krankheitsübertragung auszuschließen.
Rückstellung nach Auslandsreisen
Bestimmte Reiseziele gehen mit einem erhöhten Risiko für gewisse Infektionskrankheiten einher. Da die Sicherheit bei der Blut- und Plasmaspende oberste Priorität hat, spielt auch das bei der Spender-Zulassung eine Rolle.

Aufenthalt in Gebieten mit hohem Infektionsrisiko
Nach dem Urlaub noch schnell Blut spenden? Das ist je nach vorherigem Reiseziel nicht möglich. Einige Urlauberinnen und Urlauber zieht es in Gebiete, die mit einer erhöhten Infektionsgefahr verbunden sind. So gilt nach einem längeren Aufenthalt in einem Gebiet mit fortlaufender Übertragung von transfusionsrelevanten Viren wie dem Zika-Virus oder Chikungunya-Virus eine Rückstellungsfrist von der Blut- und Plasmaspende entsprechend der Inkubationszeit und Virämie. Das können vier Wochen bis hin zu mehreren Monaten sein.
Bei Ausreise aus einem West-Nil-Virus-Endemiegebiet gilt je nach Aufenthaltszeitraum eine Rückstellungsfrist von vier Wochen.
Wenn du dich länger als sechs Monate in einem Gebiet aufgehalten hast, in dem sich HBV-, HCV-, HIV- oder HTLV-1/-2-Infektionen vergleichsweise stark ausgebreitet haben, wirst du für vier Monate nach deinem letzten Aufenthalt zurückgestellt.
Die Dauer der Wartezeit bis zur nächsten Blutspende ist vom genauen Aufenthaltsort und den dort vorkommenden Infektionskrankheiten abhängig.
Ausreise aus Malaria-Risikogebiet
Hast du dich in einem Malaria-Risikogebiet aufgehalten, wirst du nach Ausreise sechs Monate von der Blut- und Plasmaspende zurückgestellt – und zwar unabhängig davon, ob du Medikamente zur Malaria-Prophylaxe eingenommen hast. Die Übertragung der Krankheitserreger findet in der Regel durch Stechmücken statt. Eine Malaria-Infektion führt zu einem Ausschluss von der Blutspende, nur in Ausnahmen kann nach gesicherter Ausheilung der Krankheit eine Spende möglich sein.
Rückstellung nach Piercing, Tätowierung oder Akupunktur
Um jedes Infektionsrisiko zu vermeiden, gibt es auch nach Tätowierungen, Piercings und unter bestimmten Bedingungen auch nach einer Akupunkturbehandlung oder kosmetischen Behandlungen bestimmte Wartezeiten bis zur nächsten Spende.

Wann darfst du nach kosmetischen Eingriffen wieder Blut spenden?
Bei Tätowierungen oder kosmetischen Eingriffen wie Permanent-Make-Up, entstehen durch Nadelstiche kleinste Wunden. Die Haut kann sich entzünden, manchmal kommt es auch zu Infektionen. Nach solchen Eingriffen musst du daher vier Monate warten, bevor du wieder Blut oder Plasma spenden kannst.
Das gilt auch für andere kosmetische Eingriffe, die deine Haut oder Schleimhäute verletzen, wie etwa Ohrlöcher, Piercings, transdermale, also unter der Haut liegende Implantate, Cutting oder Branding.
Unterziehst du dich einer Akupunktur, ist es relevant, ob diese unter sterilen Bedingungen mit Einmalnadeln stattgefunden hat. Ist das der Fall, kannst du jederzeit und ohne Rückstellung Blut spenden. Sollte die Akupunktur allerdings unter nicht sterilen oder unbekannten Umständen erfolgt sein, gilt ebenfalls eine Rückstellungsfrist von vier Monaten.
Keine Blut- oder Plasmaspende bei Drogenkonsum
Menschen, die Drogen konsumieren oder Medikamente missbräuchlich zu sich nehmen oder bei denen dafür ein begründeter Verdacht besteht, dürfen kein Blut oder Plasma spenden.
Nach Konsum von Cannabis tritt in der Regel keine Rückstellung in Kraft, allerdings sollte bis zu 24 Stunden vor der Spende auf den Konsum verzichtet werden. Ist erkennbar, dass jemand unter starkem Einfluss steht, erfolgt eine Rückstellung.